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AGB

Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen FUN PARK Grafenau Betriebs GmbH fĂŒr die Benutzung des BABALU FUNPARKS

Mit dem Betreten des Babalu Funparks werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen fĂŒr die Benutzung des Babalu Funpark durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrĂŒcklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

  1. Der Babalu Funpark besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen KleinspielaktivitĂ€ten und einem KlettergerĂŒst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und GerĂ€te erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert RĂŒcksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung der Fun Park Grafenau Betriebs GmbH, sĂ€mtliche Einrichtungen und GerĂ€te in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
  2. Kindern ist der Besuch des Babalu Funparks nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichts-pflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrĂŒcklich auf dem dafĂŒr vorgesehenen Formular ihr EinverstĂ€ndnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklĂ€rt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Fun Park Grafenau Betriebs GmbH oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des Babalu Funparks ist fĂŒr die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.
  3. Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften fĂŒr ihre Kinder und sind sowohl fĂŒr den Eintritt jeglicher SchĂ€den an der Einrichtung und den GerĂ€tschaften als auch fĂŒr Personen- und SachschĂ€den bei Dritten verantwortlich.
  4. Die Haftung der FUN Park Grafenau Betriebs GmbH, ihrer ErfĂŒllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist bei leicht fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzungen beschrĂ€nkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. GegenĂŒber Unternehmern haftet die Fun Park Grafenau Betriebs GmbH bei leicht fahrlĂ€ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die Funpark Grafenau Betriebs GmbH haftet danach insbesondere nicht fĂŒr selbst verschuldete UnfĂ€lle der Besucher sowie fĂŒr SchĂ€den, die auf eigener unsachgemĂ€ĂŸer Behandlung und/oder Handhabung der GerĂ€te oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden HaftungsbeschrĂ€nkungen betreffen nicht die AnsprĂŒche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei der Funpark Grafenau Betriebs GmbH zurechenbaren Körper- und GesundheitsschĂ€den oder Verlust des Lebens.
  5. Der Spielbereich des Babalu Funparks darf nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder StrĂŒmpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden.
  6. Zur Sicherheit aller Besucher dĂŒrfen BehĂ€lter und GegenstĂ€nde aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde dĂŒrfen nicht mitgefĂŒhrt werden. Offene Feuer aller Art (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind in den RĂ€umen des Babalu Funparks ebenfalls nicht gestattet. Hieraus entstehende Kosten, wie z. B. BrandschĂ€den im Teppich, sind vom Verursacher zu tragen.
  7. Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen sowie das Mitbringen von eigenen Speisen & GetrÀnken ist im Babalu Funpark ebenfalls nicht gestattet.
  8. FĂŒr BeschĂ€digungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und GerĂ€te des Babalu Funparks entstehen, haftet die Funpark Grafenau Betriebs GmbH nicht. Eine Haftung fĂŒr die in den Babalu Funpark vom Besucher mitgebrachten Garderobe, GegenstĂ€nde, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht ĂŒbernommen.
  9. SĂ€mtliche Einrichtungen des Babalu Funparks sind pfleglich zu behandeln. Bei missbrĂ€uchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, BeschĂ€digung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher fĂŒr den Schaden. BeschĂ€digungen an der Einrichtung oder den GerĂ€tschaften sowie entliehenen GegenstĂ€nden sind vom Besucher dem Personal unverzĂŒglich anzuzeigen.
  10. Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der GeschĂ€ftsfĂŒhrung hierzu bevollmĂ€chtigte Personal ĂŒbt das Hausrecht innerhalb des Babalu Funparks aus. Es ist befugt, Besucher, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefĂ€hrden, andere Besucher belĂ€stigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Babalu Funpark zu verweisen.
  11. Der Zutritt zum Babalu Funpark ist nicht gestattet fĂŒr Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Stand: 01.11.2009